Krankheitsbilder
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Ess-, Trink- und Fütterstörung kommt bei Säuglingen/Kleinkindern vor. Man unterscheidet hier zwischen Fütterstörung, Essstörung, myofunktioneller Störung und kindlicher Dysphagie.

Eine Fütterstörung umschreibt eine frühkindliche Anpassungsstörung beim Stillen, beim Übergang zur Flaschennahrung, beim Übergang zur Breikost oder bei der Einführung fester Nahrung. Es besteht eine inadäquate Nahrungsaufnahme, die länger als 4 Wochen dauert und vor dem 6. Lebensjahr auftritt und mit Gedeihstörungen verbunden ist.

Eine Essstörung bezeichnet bei Kleinkindern eine Saug-, Trink- und Schluckstörung.

Eine myofunktionelle Störung ist ein muskuläres Ungleichgewicht der Gesichts- und Mundmuskulatur. Diese geht häufig mit Kieferfehlstellungen und einem unphysiologischen Schluckmuster einher.

Eine kindliche Dysphagie ist eine Störung in der Aufnahme, Verarbeitung und im Transport von Nahrung und Speichel. Diese sind bedingt durch angeborene Störungen und/oder Verhaltensmuster.

Dysphagie ist eine Schluckstörung, die durch Schädigungen im Gehirn wie Schlaganfall, Schädelhirntrauma oder progrediente neurologische Erkrankungen, Entzündungen/Tumore bedingt ausgelöst werden kann.

Therapie
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Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese wird Ihnen bei Bedarf von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden oder auch einem anderen Arzt ausgestellt. Die Therapie wird in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Heilmittelverordnung verliert 28 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit. Daher sollten Sie diese möglichst erst kurz vor dem ersten logopädischen Behandlungstermin bei Ihrem Arzt abholen. Kinder und Jugendliche sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Ab dem 18. Lebensjahr besteht bei gesetzlich Versicherten eine Zuzahlungspflicht von 10,00 € sowie 10 % des Rezeptwertes. Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, so bringen Sie auch den Befreiungsausweis zur ersten Therapiestunde mit.

Privatversicherte sollten sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Rahmen die Kosten der logopädischen Behandlung übernommen werden oder ob Zuzahlungen bestehen.