Krankheitsbilder
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Dysarthrie/Dysarthrophonie ist eine Störung des Sprechens und der Stimme infolge einer Erkrankung/Läsion im Gehirn. Ursachen dafür sind u.a. Geburtstraumen, Entzündungen des Gehirns, Schädelhirntraumen.

Dyslalie ist eine fehlerhafte Bildung eines Phonems (Lautes). Der Laut kann fehlen, durch einen anderen Laut ersetzt oder verzerrt gebildet werden. Mögliche Ursachen für eine Dyslalie können u.a. eine zentrale/periphere Hörstörung, Sprachentwicklungsstörung oder -verzögerung, Muskelschwäche (myofunktionelle Störung) oder ein Gebissdefekt sein.

Näseln kann zum einen ein näselnder Stimmklang durch mangelnden Abschluss des Nasen- vom Mundraum sein oder eine fehlende nasale Komponente im Stimmklang durch Verlegung/Verengung des Nasendurchgangs.

Sprechapraxie ist eine Beeinträchtigung der Fähigkeit, Sprechbewegungen in ihren räumlichen und zeitlichen sequenziellen Aspekten zu ‚programmieren’, ohne dass Schwäche, Verlangsamung oder Dyskoordination der beteiligten Muskeln oder Dekodierungsdefekte vorliegen.

Sprechapraxien entstehen durch Hirnschädigungen, durch ein Schädelhirntrauma, Tumore oder Entzündungen und treten auch im Zusammenhang mit Aphasien auf.

Therapie
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Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese wird Ihnen bei Bedarf von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden oder auch einem anderen Arzt ausgestellt. Die Therapie wird in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Heilmittelverordnung verliert 28 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit. Daher sollten Sie diese möglichst erst kurz vor dem ersten logopädischen Behandlungstermin bei Ihrem Arzt abholen. Kinder und Jugendliche sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Ab dem 18. Lebensjahr besteht bei gesetzlich Versicherten eine Zuzahlungspflicht von 10,00 € sowie 10 % des Rezeptwertes. Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, so bringen Sie auch den Befreiungsausweis zur ersten Therapiestunde mit.

Privatversicherte sollten sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Rahmen die Kosten der logopädischen Behandlung übernommen werden oder ob Zuzahlungen bestehen.