Krankheitsbilder
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Therapie
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Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung. Diese wird Ihnen bei Bedarf von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologen, Kieferorthopäden oder auch einem anderen Arzt ausgestellt. Die Therapie wird in der Regel von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Heilmittelverordnung verliert 28 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit. Daher sollten Sie diese möglichst erst kurz vor dem ersten logopädischen Behandlungstermin bei Ihrem Arzt abholen. Kinder und Jugendliche sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Ab dem 18. Lebensjahr besteht bei gesetzlich Versicherten eine Zuzahlungspflicht von 10,00 € sowie 10 % des Rezeptwertes. Sollten Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, so bringen Sie auch den Befreiungsausweis zur ersten Therapiestunde mit.
Privatversicherte sollten sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Rahmen die Kosten der logopädischen Behandlung übernommen werden oder ob Zuzahlungen bestehen.